3M Deutschland E-A-R Gehörschutzstöpsel 1100P VE2 (1 Paar)
ETOH24 - Art.
1930536
GTIN / EAN
4046719498581
Hersteller
3M Deutschland
Hersteller-Art.
7000103796
Zolltarifnr.
39269097
Ursprungsland
Brasilien
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "E-A-R Gehörschutzstöpsel 1100P VE2 (1 Paar)"
Komfortabler Gehörschutz mit 3M Gehörschutzstöpseln 1100. Das einfache Vorformen und Einsetzen sowie die nach unten hin schmaler werdende Form ermöglichen eine zuverlässige Lärmreduzierung.Gefertigt aus weichem hypoallergenen PU-Schaumstoff, erzeugen sie im Ohr nur einen geringen Druck bei maximalem Komfort. Getestet und geprüft nach EN 352-2 reduzieren sie die Lärmbelastung um 37 dB.Das Modell ist zur Verwendung mit dem 3M E-A-RFit Dual-Ear Validation System geeignet und als Test-Gehörschutzstöpsel verfügbar. Erhältlich in Nachfüllflaschen für den 3M E-A-R One Touch Pro Gehörschutzstöpsel-Dispenser, sodass Gehörschutzstöpsel vor Ort bequem zugänglich sind und gleichzeitig Verschwendung reduziert wird.
| Mit Kordel | nein |
|---|---|
| Mit Stirnband | nein |
| Farbe | orange |
| Wiederverwendbar | nein |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
3M Deutschland GmbH
Carl-Schurz-Str. 1
41453 Neuss
Deutschland
E-Mail: 3M.PremiumCustomer.DACH@mmm.com
https://www.3m.de/ecb
Warn- und Sicherheitshinweise3M Deutschland GmbH
Carl-Schurz-Str. 1
41453 Neuss
Deutschland
E-Mail: 3M.PremiumCustomer.DACH@mmm.com
https://www.3m.de/ecb
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.