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Erfahren Sie mehr über die neue Andwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015!

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Die neue Andwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015

Deutschlandweit ist die Einführung eines intelligenten Messsystems geplant, weshalb Gebäude und Zählerschänke schon jetzt darauf vorbereitet werden sollen. Das ist der Grund, warum die, seit 01.08.2011 gültige Anwendungsregel 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz“, vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) überarbeitet wurde.

 

Die wichtigsten Neuerungen

 

Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

1. Zählerschränke müssen für einen Bemessungstrom von mindestens 63 A je Zählerplatz ausgelegt sein.

2. Nur noch Zählerplätze nach DIN 43870 mit einem oberen Anschlussraum (OAR) von 300mm dürfen verwendet werden.

3. Es gilt für den OAR die maximal zulässige Verlustleistung von 10 W. Diese darf nicht überschritten werden. Es ist nicht zulässig den OAR als Stromkreisverteiler zu nutzen. Jedoch können Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Leitungsschutzschalter und eine Kombination aus beidem, installiert werden. Allerdings nur für bis zu drei Wechselstromkreisen je Kundenanlage. Zum Beispiel für Kellerbelechtung, Erzeugungsanlage und Waschmaschine. Die Grenze liegt hier bei maximal sechs Teilungseinheiten je Kundenanlage.

 

Die Folge

Daraus folgt, dass nur noch Zählerschränke von 1100mm und 1400mm zum Einsatz kommen. Zählerschränke mit den Baugrößen 950mm und 12500mm Höhe dürfen nur noch für in Planung oder Bau befindliche Anlagen verwendet werden.

 

Der untere Anschlussraum (UAR)

In Neubauten sind Anlagen direkt von der Einspeisung an als TN-S-System zu errichten. Für bereits bestehende Gebäude gilt dies erst ab der Installationsanlage. Hier soll jedoch bereits im Hausanschlusskasten die Auftrennung erfolgen. Daraus folgt, dass gemäß DIN VDE 0100-444, ein 5-poliges Sammelsystem im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes ein 5-poliges Sammelsystem erforderlich wird.

 

Kommunikationseinrichtungen

In Zählerplätzen mit BKE-I-Adapter ist, nach Kapitel 4.7 der Anwendungsregel,, eine optoelektrische Schnittstelle einzubauen. Handelt es sich um einen Zählerplatz mit 3-Punkt-Befestigung, muss zusätzlich genügend Raum für Kommunikationseinrichtungen eingeplant werden. Es muss eine Datenleitung von mindestens Cat5 in den Zählerschrank verlegt werden. Entsprechend VDE 0603-100 ist diese Leitung mit einem Schutzrohr zu versehen oder mit verstärkter Isolierung auszustatten, sowie mit einer RJ45-Buchse (APZ) abzuschließen.

 

 

Die Belastungsvarianten von Zählerplätzen

Bei der Norm wird nach Art und Dauer der Belastung eines Zählerplatzes unterschieden. Deshalb differenziert man bei der Belegung von Zählerplätzen zwischen verschiedenen Belastungsvarianten,

 

Künftig werden dies Folgende sein:

 

Zum Einen die haushaltsüblichen Bezugsanlagen und Ähnliches mit Bemessungsströmen unter 63A und zu Anderen Erzeugungsanlagen und bzw. oder Bezugsanlagen mit anderen Lastverhalten und Bemessungsströmen unter 32A, z.B. Direktheizungen, Speicher oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

 

Die Einschaltdauer ist dabei nicht von Bedeutung. Um gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen, ist der Einbau eines LSHU-Schalters für Ströme bist zu maximal 35A erforderlich. Handelt es sich um eine interne Zählerplatzverdrahtung mit Leitungen H07V-K mit 16mm² darf ein LSHU-Schalter für Stromstärken bis zu 50A zum Absichern verwendet werden. Die interne Verdrahtung muss bei 3-Punktfeldern gegen eine 16mm²-Verdrahtung ausgetauscht werden. Zählerschränke, die von den beschriebenen Fällen abweichen, müssen getrennt beachtet werden.

 

Unser Tipp

Grundsätzlich gelten die Vorgaben des VDE/FNN. Sollten Sie weitere Fragen zu Anschlussbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Energieversorger oder Verteilnetzbetreiber.

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