Cellpack Verbindungsmuffe 24kV CHM/24KV/50-150
ETOH24 - Art.
1015510
GTIN / EAN
4010311046488
Hersteller
Cellpack
Hersteller-Art.
193370
Zolltarifnr.
39269097
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Verbindungsmuffe 24kV CHM/24KV/50-150"
Hybrid-Verbindungsmuffen CHM eignen sich für alle 1-Leiter-Kunststoffkabel (PVC, PE, VPE, EPR). Sie ermöglichen das Verbinden von Kabeln verschiedener Querschnitte und Leitermaterialien auch bei unterschiedlichen Kabelkonstruktionen hinsichtlich Leitschicht (graphitiert, abzieh- oder abschälbar) und Schirmgestaltung (Kupferdraht- oder Bandschirm). Geeignet für Pressverbinder.
| Bemessungsspannung U0/U (Um) | 12,7/22 (24) kV |
|---|---|
| Ausführung | Warmschrumpf |
| Werkstoff des Isoliermaterials | Kunststoff |
| Zur Verbindung von papier- mit kunststoffisolierten Kabeln | nein |
| Anzahl der Leiter | 1 |
| Mit Schutzleiter | ja |
| Leiternennquerschnitt | 50..150 mm² |
| Bergbauzulassung | nein |
| Mit konzentrischer Abschirmung | nein |
| Geeignet für | sonstige |
| Verbindungszubehör mitgeliefert | ohne |
| Halogenfrei | nein |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
CELLPACK GmbH
Carl - Zeiss - Str. 20
79761 Waldshut - Tiengen
Deutschland
E-Mail: electrical.products@cellpack.com
www.cellpack.com
Warn- und SicherheitshinweiseCELLPACK GmbH
Carl - Zeiss - Str. 20
79761 Waldshut - Tiengen
Deutschland
E-Mail: electrical.products@cellpack.com
www.cellpack.com
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.