Issendorff Fingerprint Sensor LCN - GFPSW
ETOH24 - Art.
1712055
GTIN / EAN
4260742830990
Hersteller
Issendorff
Hersteller-Art.
30099
Zolltarifnr.
85176200
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Fingerprint Sensor LCN - GFPSW"
Der LCN-GFPS ist ein Fingerabdruck-Sensor für den I-Anschluss eines beliebigen LCN-Moduls ab Firmware 180C01 (Dez. 2014). Der LCN-GFPS scannt Fingerabdrücke und überträgt einen fest zugewiesenen Code über den LCN-Bus an die Zugangskontrolle der LCN-GVS. 4 integrierte LEDs signalisieren die Erkennung des Fingers. Ein Corona®-Lichtkranz mit 16 weißen LEDs dient der dekorativen Wandbeleuchtung und als dezentes Orientierungslicht, so dass sich der LCN-GFPS auch bei geringem Umgebungslicht komfortabel bedienen lässt. Der LCN-GFPS kann für alle Arten von Zugangskontrollen verwendet werden. Neben dem Öffnen und Schließen von Türen, Toren und Fenstern können auch Alarmsysteme scharf bzw. unscharf geschaltet werden. Durch die Personalisierung der Nutzer, lässt sich zum Beispiel parallel neben der Zutrittskontrolle auch gleichzeitig das Licht im entsprechenden Büro einschalten.
| Bussystem KNX | ja |
|---|---|
| Bussystem KNX-Funk | nein |
| Bussystem Funkbus | nein |
| Bussystem LON | nein |
| Bussystem Powernet | nein |
| Ausführung | biometrisch |
| Montageart | Unterputz |
| Farbe | weiß |
| Schutzart (IP) | IP20 |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
ISSENDORFF KG
Wellweg 93
31157 Sarstedt
Deutschland
E-Mail: info-de@lcn.de
https://www.lcn.de
Warn- und SicherheitshinweiseISSENDORFF KG
Wellweg 93
31157 Sarstedt
Deutschland
E-Mail: info-de@lcn.de
https://www.lcn.de
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.