Kaiser Nienhaus Abrollsicherung für Tore 244220
ETOH24 - Art.
1821126
GTIN / EAN
4260005852509
Hersteller
Kaiser Nienhaus
Hersteller-Art.
244220
Zolltarifnr.
39269097
Ursprungsland
Italien
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Abrollsicherung für Tore 244220"
Den Einsatz einer Fangvorrichtung empfehlen wir bei größeren Rolltoren, welche beim herabstürzen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Die Fangvorrichtung wird auf der Gegenseite des Antriebs eingebaut und löst aus, sobald die Umdrehungsgeschwindigkeit einen festgelegten Wert überschreitet. In dem Fall löst die integrierte Fliehkraftbremse aus, welche das Tor stoppt, und ein Öffnetkontakt unterbricht die Stromversorgung der Motorsteuerung. Nach dem Auslösen können unsere Fangvorrichtungen zurückgesetzt und wiederverwendet werden. Außerdem sind sie links und rechts montierbar. Der Keeper 404 löst ab einer Geschwindigkeit von 14 Umdrehungen pro Minute aus. Die Stärke des Motors darf 404Nm nicht überschreiten und das maximale Fangmoment beträgt 1979Nm.
| Art des Zubehörs/Ersatzteils | Bremseinheit |
|---|---|
| Zubehör | ja |
| Ersatzteil | nein |
| Farbe | sonstige |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
KAISER NIENHAUS Komfort & Technik GmbH
Daimlerstr. 1
46414 Rhede
Deutschland
E-Mail: info@kaiser-nienhaus.de
https://www.kaiser-nienhaus.de
Warn- und SicherheitshinweiseKAISER NIENHAUS Komfort & Technik GmbH
Daimlerstr. 1
46414 Rhede
Deutschland
E-Mail: info@kaiser-nienhaus.de
https://www.kaiser-nienhaus.de
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.