Leipziger Leuchten Straßenleuchte 9.776.1032.05
ETOH24 - Art.
1307789
Hersteller
Leipziger Leuchten
Hersteller-Art.
9.776.1032.05
Zolltarifnr.
94059900
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Straßenleuchte 9.776.1032.05"
Abdeckung aus klarem, schlagfesten Polycarbonat, UV-stabilisiert, Leuchtenkopf aus Aluminium, inkl. Mastbogen aus Edelstahl, pulverbeschichtet in DB 703, Spezialreflektor aus geglänztem und eloxiertem Reinstaluminium, breitstrahlende Lichtverteilung, Anschluss mit einer Steckkupplung, empfohlene Lichtpunkthöhe 3,00 m - 5,00 m, Mast ist separat zu bestellen
| Energieeffizienzklasse der Lichtquelle nach EU-Richtlinie 2019/2015 | nicht erforderlich |
|---|---|
| Montageart | Aufsatz |
| Leuchtmittel | Halogen-Metalldampflampe |
| Mit Leuchtmittel | nein |
| Geeignet für Leuchtmittelanzahl | 1 |
| Werkstoff des Gehäuses | Aluminium |
| Gehäusefarbe | grau |
| Werkstoff der Abdeckung | Glas transparent |
| Nennspannung | 230 V |
| Mit Betriebsgerät | ja |
| Schutzart (IP) | IP65 |
| Geeignet für Zopfmaß | 60 mm |
| Schutzklasse | I |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Leipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Warn- und SicherheitshinweiseLeipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.