Schalk Zentral-Impulsschalter ISK 42
ETOH24 - Art.
1108401
GTIN / EAN
4046929601047
Hersteller
Schalk
Hersteller-Art.
ISK429
Zolltarifnr.
85364900
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Zentral-Impulsschalter ISK 42"
In Elektro-Installationen mit mehreren Unterverteilungen und Fehlerstrom-Schutzschaltern kann mit den dafür entwickelten Schaltgeräten ISK 41, ISK 42 eine wirtschaftliche Zentral-EIN-AUS-Steuerung aufgebaut werden. Die Zentral-Steuereingänge sind durch Ein- und Ausgänge der Versorgungsseite galvanisch getrennt und können mit Spannungen von 8-230V AC oder DC angesteuert werden. Der ISK 42 verfügt zusaätzlich über einen zweiten potentialfreien Relaiskontakt (10A Schließer) und eunen Zentral-Impulseingang, Maße: 18x55mm, 230V AC - 2S pf 16/10A
| Funktion | elektronisch für Zentralsteuerung |
|---|---|
| Montageart | DIN-Schiene |
| Breite in Teilungseinheiten | 1 |
| Einbautiefe | 55 mm |
| Anzahl der Kontakte als Schließer | 1 |
| Steuerspannung 1 | 207..253 V |
| Steuerspannungsart 1 | AC |
| Frequenz der Steuerspannung 1 | 60..50 Hz |
| Steuerspannung 2 | 8..230 V |
| Steuerspannungsart 2 | AC/DC |
| Bemessungsschaltstrom | 16 A |
| Versorgungsspannung | 207..253 V |
| Spannungsart der Versorgungsspannung | AC |
| Geeignet für Handbedienung | ja |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Schalk Steuerungstechnik GmbH
Am Stellwinkel 2
87784 Westerheim
Deutschland
E-Mail: info@schalk.de
https://www.schalk.de
Warn- und SicherheitshinweiseSchalk Steuerungstechnik GmbH
Am Stellwinkel 2
87784 Westerheim
Deutschland
E-Mail: info@schalk.de
https://www.schalk.de
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.