Steidele-Stromvert. Anschluss-Schrank A 250/610-LSL
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Beschreibung "Anschluss-Schrank A 250/610-LSL"
Gehäuse aus verzinktem Stahlblech mit schwenkbaren Kranösen, verschließbar mittels Vorhängeschloss (bauseits), Lackierung RAL 2004 orange, Fußgestell feuerverzinkt mit Befestigungslaschen für Erdnägel. Lieferung erfolgt einschl. Sicherungszubehör und Fußgestell, Hauptschalter als NH-Schaltleiste NH1, Abgänge als NH00-Lastschaltleisten
| Ausführung | Anschlussschrank |
|---|---|
| Bemessungsspannung | 400 V |
| Bemessungsstrom | 400 A |
| Anschlussleistung | 173 kVA |
| Anzahl der Zählerfelder | 1 |
| Hauptschalter | NH1 |
| Hauptschalter-Bemessungsstrom | 250 A |
| Schutzart (IP) | IP54 |
| Breite | 1370 mm |
| Höhe | 1800 mm |
| Tiefe | 430 mm |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Steidele-Stromverteiler GmbH
Winterbruckenweg 24
86316 Friedberg-Derching
Deutschland
E-Mail: service@steidele-stromverteiler.de
https://www.steidele-stromverteiler.de
Warn- und SicherheitshinweiseSteidele-Stromverteiler GmbH
Winterbruckenweg 24
86316 Friedberg-Derching
Deutschland
E-Mail: service@steidele-stromverteiler.de
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Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.