Weidmüller Übergabemodul RCL LL2N RSM-8 48V- 2CO S
ETOH24 - Art.
1797358
GTIN / EAN
4050118253375
Hersteller
Weidmüller
Hersteller-Art.
1448990000
Zolltarifnr.
85364900
Ursprungsland
Polen
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Übergabemodul RCL LL2N RSM-8 48V- 2CO S"
Übergabemodul mit Relais, RCL, LL2N 5,08 mm, Schraubanschluss, LP 5.08 + Steckverbinder nach IEC60603-13/DIN41651 10-polig, LL 5,08 mm, 48 V DC ± 10%, 8.7 mA
| Ausführung elektrischer Anschluss, feldseitig | Schraubanschluss |
|---|---|
| Ausführung elektrischer Anschluss, steuerseitig | sonstige |
| Bemessungsspannung | 250 V |
| Verschmutzungsgrad | 2 |
| Tiefe | 71 mm |
| Breite | 149 mm |
| Höhe | 109 mm |
| Montageart | Hutschiene TH35 |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Weidmüller GmbH & Co. KG
Klingenbergstr. 26
32758 Detmold
Deutschland
E-Mail: bestellservice@weidmueller.de
https://www.weidmueller.de
Warn- und SicherheitshinweiseWeidmüller GmbH & Co. KG
Klingenbergstr. 26
32758 Detmold
Deutschland
E-Mail: bestellservice@weidmueller.de
https://www.weidmueller.de
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.