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Mehrwertsteuerbefreiung 2023 (JStG 2022) für Photovoltaikanlagen!

Die Bundesregierung hat zum 01. Januar 2023 für den Ausbau von Photovoltaikanlagen die Mehrwertsteuer für Verbraucher/Privatkunden gestrichen. Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.

Das bedeutet: Für Photovoltaikanlagen und deren Module fällt ab 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Voraussetzung:
Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.

 

Mehr Informationen zur Regelung des Nullsteuersatzes finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de

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