Leipziger Leuchten Ausleger f. Spannband 9.982.0009.62
ETOH24 - Art.
1314446
GTIN / EAN
0722699701067
Hersteller
Leipziger Leuchten
Hersteller-Art.
9.982.0009.62
Zolltarifnr.
73089098
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
Experten Beratung
Top Qualität
Beschreibung "Ausleger f. Spannband 9.982.0009.62"
Spannbandbefestigung SB 62-15. aus Stahl, feuerverzinkt. Montage: zur Befestigung an Holz- bzw. Betonmasten: für Ansatzleuchten mit Zopf ø 60mm. Zubehör: Spannband, Wandbefestigungsmaterial - separat zu bestellen. L: 246 mm. B: 185 mm. H: 140 mm. Mastzopf: 60 mm
| Art des Zubehörs/Ersatzteils | sonstige |
|---|---|
| Werkstoff | Stahl |
| Breite | 185 mm |
| Höhe | 246 mm |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Leipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Warn- und SicherheitshinweiseLeipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.