Leipziger Leuchten Eingrabungsstück 9.900.0012.00
ETOH24 - Art.
1307796
GTIN / EAN
0722699701814
Hersteller
Leipziger Leuchten
Hersteller-Art.
9.900.0012.00
Zolltarifnr.
73089098
Ursprungsland
Deutschland
15 Jahre online
Sichere Zahlung
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Top Qualität
Beschreibung "Eingrabungsstück 9.900.0012.00"
Eingrabstück G240/500. aus Stahl, feuerverzinkt. Montagehinweis: Bitte achten Sie beim Einsetzen des Eingrabstücks in den Boden auf die Ausrichtung der Bohrungen auf der Flanschplatte, damit alle Poller in die gewünschte Richtung leuchten bzw. die Türen am gewünschten Ort sind. Die Tür und/ bzw. der Lichtaustritt befindet sich immer zwischen 2 Bohrungen. Im Falle eines 2. Lichtaustrittes befindet sich dieser 180°gegenüber des ersten Lichtaustritts immer mittig über einer Bohrung der Flanschplatte.. inkl. Verdrehschutz, 4 Gewinde auf Lochkreis ø 200mm, inkl. 4 Schrauben M10 x 25. Kabeleinführung: von unten. Farbe: unbeschichtet. Montage: Bodeneinbau, Eingrabtiefe 500mm. Fundament: Die Dimension des Fundaments muss vor Ort entsprechend der Bodenverhältnisse entschieden werden. H: 500 mm. Durchmesser: 240 mm. 114 mm.
| Art des Zubehörs/Ersatzteils | sonstige |
|---|---|
| Farbe | sonstige |
| Werkstoff | Stahl |
| Durchmesser | 240 mm |
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Angaben zum Hersteller (Informationspflicht gem. Produktsicherheitsverordnung)
Leipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Warn- und SicherheitshinweiseLeipziger Leuchten GmbH
Gewerbepark Leipzig-Nordost
Heiterblickstr. 37
04347 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@leipziger-leuchten.com
https://www.leipziger-leuchten.com
Installationshinweis gemäß § 13 NAV: Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einer Nennspannung von 230 V abhängig von ihrer Leistungsaufnahme entweder mit einem Schutzkontaktstecker oder für den Festanschluss (ohne Stecker) geliefert werden. Verfügt das Gerät über einen Festanschluss, muss die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Geräte mit einer Nennspannung von 400 V sind an einen geeigneten Starkstromanschluss anzuschließen und dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist vor der Installation die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Netzbetreiber oder mit einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Ein solches Unternehmen unterstützt Sie bei der Beantragung und Einholung der notwendigen Genehmigung.